Sturm

Als Sturm wird Wind mit einer gewissen Heftigkeit bezeichnet. Im meteorologischen Sinne gelten Winde mit einer Geschwindigkeit von mindestens 20,8 m/s (74,9 km/h) oder 9 Beaufort (siehe Windstärke) als Sturm. Bei 10 Beaufort spricht man von schwerem und bei 11 Beaufort von orkanartigem Sturm. Erreicht der Wind nur für eine kurze Zeit Sturmstärke, spricht man von Böen.

Die Ursachen sind vielseitig. Sturmwinde entstehen durch hohe Luftdruckgegensätze auf relativ kurzer Distanz. Diese finden sich häufig im Bereich von Sturmtiefs oder intensiven Tiefdrucksystemen.

Sturmwinde können auch aufgrund topographisch bedingter Kanalisierung auftreten. Ein Beispiel hierfür sind Talwinde oder der Wind zwischen engen Hochhauspassagen. Über dem Meer treten Stürme öfter und mit einer höheren Stärke auf, da die Bodenreibung geringer ist. Typische Begleiterscheinung von Stürmen sind heftige Regenfällen (siehe Starkregen), Schauer oder Gewitter. Föhnstürme gehören dagegen zu den Trockenwindereignissen.

Die Versicherungsgesellschaften bezahlen Schäden erst ab Windstärke 8. Das entspricht stürmischem Wind mit mindestens 63km/h oder 18m/s. Allerdings muss diese Windgeschwindigkeit nicht unbedingt ständig erreicht werden, sondern es genügt ein Windstoß (siehe Böen) dieser Stärke.

Der Nachweis eines Sturmschadens kann in Grenzfällen problematisch sein. Ein direkter Nachweis, dass Schaden am Gebäude o.ä. durch Wind der Stärke 8 verursacht wurde, ist fast nicht zu erbringen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe genügt es, wenn in näherer Umgebung zum Schadenszeitpunkt Wind der Stärke 8 aufgetreten ist.

Bei kniffligen Fällen hilft ein Sturmgutachten weiter. Wurden an keiner Wetterstation in der näheren Umgebung Windböen gemessen, kann aufgrund der Wetterlage oder der Topographie dennoch Sturm der Stärke 8 möglich gewesen sein.